Fortbildung für PsychologInnen
Das Kontaktrecht von getrennt lebenden Elternteilen I: Kontaktgestaltung
Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Mo 08.01.2018, 10:00–18:00
Salzburg
Nr. S-01-40-0011-6
8 Einheiten
€ 179,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 219,- ohne BÖP-Mitgliedschaft
Ansprechperson
Manuela Schwaiger
Ziel
Sachverständige und PsychologInnen, die mit Familien befasst sind, bekommen oft die Frage gestellt, ob, wie viel und wann Kinder ihre getrennt lebenden Elternteile sehen sollen. Auch für PsychologInnen, die nur einen Elternteil beraten, ist es wichtig, Überblick über die Problemstellungen beim Kontaktrecht für Eltern und Kind zu haben. Insbesondere in strittigen Fällen sind Beratung und sachverständige Beurteilung schwierig, müssen doch sehr viele Aspekte der Situation miteinbezogen werden.
Das Seminar soll Hilfestellung geben, diese Aspekte zu erkennen und Entscheidungskriterien erarbeiten, nach denen vorgegangen werden kann.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen für das Kontaktrecht
- Kontaktrechtgestaltung (Ausmaß der Besuche, begleitete Besuche, Anbahnung)
- Doppelresidenzmodell
- Entscheidungskriterien bezüglich Kind-Eltern-Umstände
- Hinweis: Das Thema Kontaktverweigerung wird in Teil II behandelt
Zielgruppen
- PsychologInnen
- Klinische PsychologInnen
ReferentInnen
Hinweis
Dieses Seminar ist auch für den Bereich III des Curriculum | Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie anrechenbar.