Das Kontaktrecht von getrennt lebenden Elternteilen I: Kontaktgestaltung

Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson

Mo 08.01.2018, 10:00–18:00

Salzburg
Nr. S-01-40-0011-6

8 Einheiten
€ 179,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 219,- ohne BÖP-Mitgliedschaft

Ansprechperson
Manuela Schwaiger

Ziel

Sachverständige und PsychologInnen, die mit Familien befasst sind, bekommen oft die Frage gestellt, ob, wie viel und wann Kinder ihre getrennt lebenden Elternteile sehen sollen. Auch für PsychologInnen, die nur einen Elternteil beraten, ist es wichtig, Überblick über die Problemstellungen beim Kontaktrecht für Eltern und Kind zu haben. Insbesondere in strittigen Fällen sind Beratung und sachverständige Beurteilung schwierig, müssen doch sehr viele Aspekte der Situation miteinbezogen werden.
Das Seminar soll Hilfestellung geben, diese Aspekte zu erkennen und Entscheidungskriterien erarbeiten, nach denen vorgegangen werden kann.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen für das Kontaktrecht
  • Kontaktrechtgestaltung (Ausmaß der Besuche, begleitete Besuche, Anbahnung)
  • Doppelresidenzmodell
  • Entscheidungskriterien bezüglich Kind-Eltern-Umstände
  • Hinweis: Das Thema Kontaktverweigerung wird in Teil II behandelt

Zielgruppen

  • PsychologInnen
  • Klinische PsychologInnen

ReferentInnen

Hinweis

Dieses Seminar ist auch für den Bereich III des Curriculum | Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie anrechenbar.