ABGESAGT: Webinar: Juristische Aspekte zur 1. WaffV
Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Di 04.07.2023, 09:15–13:15
online
Nr. S-01-45-0003-1
4 Einheiten
€ 98,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 121,- ohne BÖP-Mitgliedschaft
€ 55,20 Sonderpreis BÖP-Begutachtungsstelle
Ansprechperson
Tamara Akdil
Ziel
In diesem Seminar wird einerseits ein Überblick über die Systematik des Waffengesetzes (Waffenbegriff, Schusswaffenkategorien, Verlässlichkeit, Waffenbesitzkarte, Waffenpass) gegeben und andererseits werden auch rechtliche Fragen zu den Testungen/Ablauf der Testungen geklärt sowie über die rechtliche Verpflichtung für WaffenpsychologInnen (die Meldung von negativen Ergebnissen an die Behörde, Stichwort "Sperre von Wiederholungstestungen") gesprochen.
Zielgruppen
- PsychologInnen
ReferentInnen
- Mag. Simon Häussler
Hinweis
Zielgruppe:
Insbesonders PsychologInnen, die die verpflichtende Fortbildung und Supervision nach der 1. WaffV besuchen.
Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.
Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
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