Kommissionelle Abschlussprüfung

Bitte melden Sie sich fristgerecht für den Prüfungstermin an, damit Sie zum gewünschten Termin antreten können (Anmeldungen per E-Mail an rohrhofer@oap.at).

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Bei einer Abmeldung nach der Frist (ohne dass ein triftiger Grund vorliegt) wird eine Gebühr von 80 EUR verrechnet.

Die lange Frist für die Abgabe resultiert aus dem Umstand, dass sie von Frau Isabella Rohrhofer, MSc kontrolliert werden und genug Zeit für etwaige Änderungen eingeplant werden muss.

Folgende Termine für die kommissionellen Abschlussprüfungen stellen wir für Sie zur Verfügung:


Dienstag, 25. November 2025 (noch 6 Plätze frei)

  • Abmeldefrist für die Prüfung: 17.10.2025
  • Abgabefrist der Unterlagen: 29.10.2025


Dienstag, 16. Dezember 2025 (noch 3 Plätze frei)

  • Abmeldefrist für die Prüfung: 04.11.2025
  • Abgabefrist der Unterlagen: 11.11.2025


Donnerstag, 22. Jänner 2026 (noch 6 Plätze frei)

✔️ Abmeldefrist für die Prüfung: 11.12.2025

✔️ Abgabefrist der Unterlagen: 18.12.2025


Donnerstag, 26. März 2026 (noch 6 Plätze frei)

✔️ Abmeldefrist für die Prüfung: 12.02.2026

✔️ Abgabefrist der Unterlagen: 19.02.2026


Donnerstag, 30. April 2026 (noch 7 Plätze frei)

✔️ Abmeldefrist für die Prüfung: 19.03.2026

✔️ Abgabefrist der Unterlagen: 26.03.2026


Donnerstag, 28. Mai 2026 (noch 8 Plätze frei)

✔️ Abmeldefrist für die Prüfung: 16.04.2026

✔️ Abgabefrist der Unterlagen: 23.04.2026


Mittwoch, 01. Juli 2026 (noch 8 Plätze frei)

✔️ Abmeldefrist für die Prüfung: 20.05.2026

✔️ Abgabefrist der Unterlagen: 27.05.2026


Abhaltung des Prüfungstermins bei mindestens 3 Personen.


Prüfungen finden im Seminarzentrum der ÖAP (Dietrichgasse 25, 1030 Wien) statt.

Bitte reichen Sie fristgerecht ein:


Bitte bedenken Sie, dass alle Rasterzeugnisse von uns vorbegutachtet werden müssen! Senden Sie die Dokumente (pdf. Format) per Mail an Frau Isabella Rohrhofer, MSc (rohrhofer@oap.at).


Ablauf der Prüfung

Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfer:innen: dem Vorsitz und zwei Beisitzer:innen. Alle Mitglieder der Prüfungskommission bekommen die Fallstudie bzw. Projektarbeit und die Kurzzusammenfassung im Vorhinein zugesandt.

Die Fallstudien bzw. Projektarbeiten wie auch die Kurzzusammenfassungen müssen klar, informativ und strukturiert geschrieben sein. Stellen Sie sich darauf ein, dass Fachfragen zu Ihren Fällen wie auch Querverweise zu anderen psychologischen Themen gestellt werden können. Nehmen Sie bitte einen USB-Stick mit Ihrer Powerpoint Präsentation mit zur Prüfung.

Nach der Präsentation der ersten Fallstudie wird die zweite Fallstudie bzw. Projektarbeit von Seiten des:der Prüfungskandidat:in präsentiert. Pro Fallstudie ist ein Zeitraum von 30 Minuten vorgesehen. Insgesamt ist eine Prüfungsdauer von 60 Minuten pro Kandidat:in angesetzt.

Bitte beachten Sie: Die Kommissionellen Abschlussprüfungen sind öffentlich zugänglich! Die erste Prüfung beginnt ab 9 Uhr. Die Dauer der Prüfungstage ist abhängig von der Anzahl der TeilnehmerInnen.

Als Beurteilungen sind "Bestanden" und "Nicht Bestanden" möglich. Sobald die Beratung abgeschlossen ist, wird dem:der Kandidat:in das Ergebnis mitgeteilt und, bei positivem Ergebnis, das Abschlusszertifikat der ÖAP sowie das ausgefüllte Formular für die Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen bzw. Gesundheitspsycholog:innen überreicht.

Informationen zu der Gestaltung der Fallstudien und Projektarbeiten finden Sie hier: Fallstudie & Projektarbeit

Weitere hilfreiche Informationen sind in der Richtlinie für die Erstellung klinisch-psychologischer und gesundheitspsychologischer Gutachten zu finden.


Zweck der Abschlussprüfung

Klinische Psychologie

In der Fachdiskussion ist festzustellen, ob die:der Ausbildungskandidat:in insgesamt:

  • Strategien der differentialdiagnostischen Abklärung aufzeigen und Methoden benennen sowie diese fallspezifisch anwenden kann,
  • in der Lage ist, die zentralen Aspekte klinisch-psychologischer Befunde im Kontext der Sachverständigentätigkeit wiederzugeben und diese auch hinsichtlich inhaltlicher Gestaltung, rechtlicher Stellung und ethischer Problematik zu diskutieren,
  • die wichtigsten Techniken und Interventionsstrategien der klinisch-psychologischen Behandlung und Beratung beherrscht und diese situativ anwenden kann sowie in der Lage ist, das eigene professionelle Handeln zu begründen und im interdisziplinären Dialog einzuordnen,
  • in deren Fachlichkeit bei den zentralen klinischen Krankheits- und Störungsbildern jene psychologischen Maßnahmen benennen kann, die entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft in der Praxis häufig zur Anwendung kommen sowie in der interdisziplinären Zusammenarbeit die Grundregeln der Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen beherrscht und
  • die Rahmenbedingungen für ein gelingendes Patient:innenmanagement kennt und diese in der Praxis anwenden kann sowie im Bereich des Schnittstellenmanagements die besonderen Herausforderungen der Kooperation zwischen den Berufsgruppen im Hinblick auf die Patient:innenversorgung kennt und über entsprechendes Know-how verfügt, um fachlich angemessen handeln zu können.


Gesundheitspsychologie

In der Fachdiskussion ist festzustellen, ob die:der Ausbildungskandidat:in insgesamt:

  • in der Lage ist, gesundheitspsychologische Konzepte zu erstellen, umzusetzen und deren Ergebnisse zu evaluieren,
  • die wichtigsten Strategien, Methoden und Techniken der gesundheitspsychologischen Diagnostik und Behandlung kennt und deren Einsatz auch gegenüber Klient:innen verständlich machen kann
  • im Hinblick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit gesundheitspsychologische Maßnahmen begründen kann und diese auch gegenüber anderen Disziplinen anschlussfähig gestalte
  • über Fragestellungen und Themen aktueller Beratungstheorien und -methoden Bescheid weiß und über methodisches Know-how verfügt, um in Beratungssituationen (mit unterschiedlichen Settings) angemessen zu handeln bzw. differenziert zu reagieren, sowie
  • im Hinblick auf die Gestaltung von Öffentlichkeitsarbeit und der Beratung von Medien ihr:ihm die wichtigsten Arbeitsprinzipien bekannt sind.


Kommissionsmitglieder

Die Zusammensetzung der Kommission (Vorsitz, 1. Beisitz, 2. Beisitz) wird von den Ausbildungseinrichtungen als Vorschläge dem BMASGPK zugeschickt. In Folge sucht das BMASGPK die endgültigen Prüfungskommissionsmitglieder aus.


Kosten

Die Kosten der kommissionellen Abschlussprüfung betragen 580,- EUR.


Einzureichende Unterlagen beim BMASGPK

Folgende Unterlagen müssen Sie beim BMASGPK einreichen:

  • Nachweis über den Verlauf des Erwerbs theoretischer und praktischer fachlicher Kompetenz (erhalten Sie von der ÖAP)
  • Zertifikat über den Abschluss der mündlichen Kommissionellen Prüfung (erhalten Sie von der ÖAP)
  • Allfällige Bestätigung(en) über vorgenommene Anrechnungen in Theorie und/oder Praxis (erhalten Sie von der ÖAP)
  • Verleihungsurkunde(n) bzw. Nostrifikationsnachweis
  • Bestätigung über das Vorliegen eines aufrechten Dienstverhältnisses
  • Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung
  • Ärztliches Zeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
  • Allfällige Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse
  • Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen bzw. der Gesundheitspsycholog:innen (siehe unten)

Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (Gesundheitsberufe A-Z, inkl. Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie)