Mediation Lehrgang | Mediation
Familienrecht
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Fr 27.11.2026, 15:00–19:00
Sa 28.11.2026, 09:00–18:00
Fr 15.01.2027, 17:30–21:30
Fr 12.02.2027, 17:30–21:30
Wien/online
Nr. S-01-90-0048-1
24 Einheiten
Ansprechperson
Ing. Marcel Rusnak
Inhalt
Dieses Modul vermittelt praxisnah die rechtlichen Grundbegriffe im Ehe- und Kindschaftsrecht sowie im Scheidungsrecht, mit besonderem Fokus auf einvernehmliche Ehescheidungen. Die Teilnehmer:innen erhalten Einblicke in den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, Aufteilungsverfahren und Vermögensaufteilung, Kindesunterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht. Das Modul legt besonderen Wert auf praxisrelevante Umsetzung und die professionelle Begleitung von Familien in einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungssituationen.
Die Einheiten am 15.01.2027 und 12.02.2027 finden online statt.
ReferentInnen
- Dr.in Romana Schön
Seminarort
Rechtsanwaltskammer Wien Rotenturmstr. 13 1010 Wien
Hinweis
Nur für Berufsgruppen lt. Anlage 4 der ZivMediatG-AV: Klinische Psycholog:innen, Gesundheitspsycholog:innen, Psychotherapeut:innen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater:innen und Sozialarbeiter:innen, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis.
Die Einheiten am 15.01.2027 und 12.02.2027 werden als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.
Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren Teilnehmenden ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
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