VERSCHOBEN: Webinar: Modul 3: Diagnostik von Kindern und Jugendlichen in Familienrechtsverfahren
Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Mi 11.10.2023, 09:15–17:15
Mi 22.11.2023, 09:15–17:15
online
Nr. S-01-40-0003-13
18 Einheiten
- € 443,- mit BÖP-Mitgliedschaft
- € 542,- ohne BÖP-Mitgliedschaft
Ansprechperson
Eva Widhalm
Ziel
Die Diagnostik von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Begutachtung in Familienrechtsfragen ist ein essentieller Teil der Befunderhebung und muss, fokussiert auf die richterliche Fragestellung, im Sinn einer ganzheitlichen, hypothesengeleiteten Diagnostik erfolgen. Die Vermittlung des entsprechenden diagnostischen Vorgehens bei unterschiedlichen Fragestellungen des Gerichtes sowie die Vermittlung spezieller diagnostischer Methoden stehen im Mittelpunkt dieses Seminars.
Inhalt
- Fragestellung und psychologische Hypothesenbildung
- Untersuchungsplanerstellung
- Settingfragen
- Methodentools (standardisierte und unstandardisierte Methoden)
- Beziehung und Bindung
- Kindeswille
- Interaktionsbeobachtung
Zielgruppen
- PsychologInnen
- Klinische PsychologInnen
ReferentInnen
Hinweis
Da im Rahmen des Webinars Gruppenarbeit nur eingeschränkt statt finden kann, ist eine von Ihnen nach jedem Webinar zu erledigende Seminarbeit im Ausmaß von jeweils 2 Einheiten zu erstellen, sodass alle Inhalte abgedeckt werden. Ihre Seminarbeiten werden dann von der Referentin Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Völkl Kernstock Korrektur gelesen.
Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.
Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
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