VERSCHOBEN: Supervisionsveranstaltung gem. 1. WaffV
Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Sa 06.06.2020, 09:00–14:00
Linz
Nr. S-01-45-0002-13
5 Einheiten
€ 117,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 143,50 ohne BÖP-Mitgliedschaft
€ 58,- Sonderpreis BÖP-Begutachtungsstelle
Ansprechperson
Tamara Akdil
Ziel
PsychologInnen, die als Sachverständige gemäß Waffengesetz-Durchführungsverordnung tätig sind, müssen einmal im Jahr eine psychologische Supervisionsveranstaltung absolvieren. Im Rahmen dieser vorgeschriebenen Supervisionsveranstaltung hat
jede/r TeilnehmerIn die Möglichkeit ein Gutachten vorzustellen, das dann besprochen wird. Eine Voranmeldung beim Seminarleiter für die Gutachtenvorstellung wird erbeten. Zudem werden mit jedem/jeder TeilnehmerIn die Arbeitsbedingungen besprochen und die persönlichen Einschränkungen bei der Arbeit mit KlientInnen.
Inhalt
- Reflexion des diagnostischen Handelns und der eigenen Rolle
- Fallbesprechungen
Zielgruppen
- PsychologInnen
ReferentInnen
Seminarort
Hotel AT Schillerpark Schillerplatz 4020 Linz
Feedback zum Seminar
Dem Vortragenden gelang es sehr gut einen interessanten Austausch zwischen den PsychologInnen zu initiieren in einem sehr wertschätzenden u. respektvollen Setting.“
10/2019
Hinweis
Bitte bringen Sie eigene Fälle zur Fallbesprechung mit.
Zielgruppe:
Insbesonders Psychologinnen, die die verpflichtende Fortbildung und Supervision nach der 1 WaffV besuchen.