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Webinar: Entwicklung der Verkehrskompetenzen vom Kleinkindalter bis ins junge Erwachsenenalter

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Freie Plätze vorhanden

Fr 13.09.2024, 09:15–17:15

online
Nr. S-01-50-0013-3

8 Einheiten
€ 211,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 259,- ohne BÖP-Mitgliedschaft

Ansprechperson
Deborah Spulak

Ziel

Während das Konzept des lebenslangen Lernens in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken ist, hat es sich in der Verkehrssicherheitsarbeit noch nicht durchgesetzt. Bestehende Verkehrserziehungsangebote sind des Weiteren nicht immer theoriebasiert und evaluiert. Ziel des Seminars ist es, anhand der präsentierten aktuellen Forschungsergebnisse bestehende Angebote auf ihre Angemessenheit hin überprüfen und ggf. in best-practice Beispiele verwandeln zu können. Während Verkehrserziehung vor allem in der Volksschule als verbindliche Übung gut etabliert ist, nehmen Mobilitätsbildungsangebote in weiterführenden Schulen ab. Ältere Kinder und insbesondere Teenager gelten oft als schwierig bzw. schwer für Verkehrserziehung zu begeistern. Im neuen Regierungsabkommen soll Mobilitätserziehung auch für die Sekundarstufe wieder verbindlich werden. Im Seminar werden Wege aufgezeigt, wie man auch für diese Altersstufen spannende Konzepte anbieten kann.

Jugendliche FahranfängerInnen sind in der Unfallstatistik seit vielen Jahren überrepräsentiert, nichtsdestotrotz wurden die Altersgrenzen für den Führerschein für verschiedene Fahrzeugklassen sukzessive herabgesetzt. Auch diesem Thema mit all seinen Implikationen wird ausführlich Raum gegeben.

Spezifische Lernziele

  • Kenntnis des aktuellen Wissenstands über die Entwicklung der Verkehrskompetenzen vom Kindergartenalter bis ins junge Erwachsenenalter
  • Darauf aufbauend Wissen, welche Präventionsmaßnahme für welche Altersgruppe notwendig und passend ist
  • Vertieftes Wissen über die Zielgruppe der jugendlichen FahranfängerInnen
  • Handlungsanleitungen für den Umgang mit jugendlichen FahranfängerInnen bei verkehrspsychologischen Gruppengesprächen, bei verkehrspsychologischen Untersuchungen und Nachschulungen
  • Entscheidungskriterien bei der verkehrspsychologischen Diagnostik von jugendlichen FahranfängerInnen

Inhalt

  • Aktuelle entwicklungs-, kognitions-, neuro- und verkehrspsychologische Forschungsergebnisse zur Entwicklung der Verkehrskompetenzen
  • Das Konzept der Verkehrsreife als Voraussetzung für Fahreignung
  • Die Besonderheiten der jugendlichen FahranfängerInnen
  • Handlungsimplikationen aus dem vorhandenen Wissen für Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Primär- und Sekundärprävention vom Kindergarten bis zur Fahrausbildung und verkehrspsychologischen Nachschulung

Methoden
Vortrag, Diskussion und Reflexion, interaktive Kleingruppenarbeit

Zielgruppen

  • PsychologInnen
  • Klinische PsychologInnen

ReferentInnen

Hinweis

Gemäß Aus- und Weiterbildungsrichtlinie des BMVIT bzgl. FSG-GV sind Stunden in den folgenden Kategorien zu erwerben

  • Kategorie 2: Risikogruppen im Straßenverkehr (2 Stunden)
  • Kategorie 3: Verkehrserziehung und Grundlagen des Verkehrsverhaltens (4 Stunden)
  • Kategorie 5: Diagnostik und Begutachtung (2 Stunden)

Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.

Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar


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