Webinar: Differentialdiagnostik spezifischer Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen

Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson

Mo 12.06.2023, 14.30–18.00
Di 13.06.2023, 09:15–17:15

online
Nr. S-01-15-0006-15

12 Einheiten
€ 295,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 361,- ohne BÖP-Mitgliedschaft

Ansprechperson
Manuela Schwaiger

Ziel

Ziel des Seminars ist die Festigung der Kompetenz der TeilnehmerInnen in Zusammenhang mit differentialdiagnostisch schwierigen Fragen im Kindes- und Jugendalter. Besondere Schwerpunkte liegen im Bereich der Abgrenzung der Zwangsstörung von spezifischen Phobien oder der Depression; der kindlichen Manie von ADHS, Borderline-Persönlichkeitsentwicklungen und posttraumatischer Symptomatik; der Geschlechtsidentitätsstörung von Entwicklungsvarianten sowie sozialer Angststörungen vom kindlichen bzw. jugendlichen Narzissmus.

Inhalt

  • Psychopathologie der einzelnen Störungsbilder
  • Hinweise auf diskrete Unterschiede bei psychopathologisch ähnlichen Auffälligkeiten
  • Diskussion gängiger und neuer Untersuchungsverfahren
  • Indikationsstellung zur Behandlung

Zielgruppen

  • PsychologInnen
  • Klinische PsychologInnen

ReferentInnen

Feedback zum Seminar

01/2024

01/2024

Hinweis

Dieses Seminar ist für PsychologInnen im Rahmen des Curriculums | Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie für den Bereich I anrechenbar.

Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind. Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung für die Teilnahme an Webinaren. Wir setzen Webinare den Präsenzseminaren gleich und bitten um Verständnis, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn Ihre Teilnahme an dem Webinar nachvollziehbar ist. Dies erfolgt wenn Kamera, Ton und z.B. Rückmeldungen im Chat eingesetzt werden.
Wir weisen weiters darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar


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