Fragen zu Rasterzeugnisse

Was bedeutet "multiprofessionalles Setting"?

Es bedeutet, dass Sie in Rahmen Ihrer Fachausbildung mit unterschiedlichen Berufsgruppen zusammenarbeiten müssen. Vor allem ist dabei die regelmäßige Anwesenheit von ÄrztInnen wichtig (zumindest zweimal pro Woche), mit denen insbesondere Fallverlaufs- und Übergabebesprechungen, Planung und Evaluierung des Behandlungsverlaufs, Besprechung in Bezug auf Medikamenteneinnahme, Aufnahme- und Entlassungsprozesse etc. durchgeführt werden.

In der Ausbildung "Klinische Psychologie" müssen Sie mind. 1000 h im multiprofessionellen Setting arbeiten, bei der "Gesundheitspsychologie" sind es mind. 300 h.


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Wie oft müssen ÄrztInnen in der Einrichtung anwesend sein?

Die klinisch-psychologische Fachausbildung hat in multiprofessioneller Zusammenarbeit bei regelmäßiger Anwesenheit - zumindest zwei Mal pro Woche - einer Ärztin/eines Arztes in der Einrichtung zu umfassen.

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Wie viele Stunden muss ich pro Altersgruppe absolvieren?

Es werden zwei Altersgruppen unterschieden:

- Kinder und Jugendliche

- Erwachsene und ältere Menschen

Mit jeder dieser Altersgruppen müssen Sie in der Klinischen Psychologie mind. 500 h, in der Gesundheitspsychologie mind. 300 h gearbeitet haben.

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Müssen die Altersbereich Erwachsene UND ältere Menschen absolviert werden?

Es wird empfohlen, mit beiden Altersgruppen gearbeitet zu haben. Ist dies aber nicht möglich und nur mit einer der Altersgruppen Erfahrungen gesammelt werden können, gilt das Kriterium trotzdem als erfüllt.

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Müssen die Altersbereiche Kinder UND Jugendliche absolviert werden?

Es wird empfohlen, mit beiden Altersgruppen gearbeitet zu haben. Ist dies aber nicht möglich und nur mit einer der Altersgruppen Erfahrungen gesammelt werden können, gilt das Kriterium trotzdem als erfüllt.

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Müssen Stunden mit Jugendlichen gesammelt werden, wenn bereits 500 Stunden mit Kindern absolviert wurden?

Sofern die Altersgruppe der Kinder (0-14) umfassend abgedeckt wird, muss die Altersgruppe der Jugendlichen (14-18) im Rahmen der Fachausbildungstätigkeit nicht zusätzlich absolviert werden.

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Können Stunden, die mit Jugendlichen verbracht wurden auch für den Erwachsenenbereich gelten?

Eine Tätigkeit im Kinder-/Jugendbereich kann zugleich auch Teile der Erwachsenenarbeit abdecken, da sowohl in der Beratung, wie auch in der Behandlung und Diagnostik die Eltern mit einbezogen sind. Dieser Aspekt muss jedoch im Rahmen des Rasterzeugnisses ausgewiesen werden. Damit kann aber keinesfalls die komplette Erwachsenenbehandlung und -diagnostik abgedeckt werden.

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Bezieht sich die Personenidentität der "Fachaufsicht" nur auf die/den anleitende/n PsychologIn oder auf alle dort beschäftigten Personen?

Gemäß Gesetz müssen 50 Einheiten Supervision jeweils bei einer anderen Person als der Fachaufsicht wahrgenommen werden und sollen nach Möglichkeit auch nicht in der Einrichtung erfolgen, in der der praktisch-fachliche Teil der Ausbildung stattfindet. Definitiv ausgeschlossen ist die Absolvierung bei einer/m anderen Klinischen PsychologIn und/oder GesundheitspsychologIn derselben Einrichtung daher nicht.

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Zählen die Stunden, die ich im Urlaub oder Krankenstand verbringe, als Stunden für die praktische Fachausbildung?

Nein, diese Fehlzeiten dürfen zur praktischen Fachausbildung nicht gerechnet werden.

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Wann muss der Ausbildungseinrichtung das ausgefüllte Rasterzeugnis übermittelt werden?

Laut dem Psychologengesetz 2013 müssen Sie uns das Rasterzeugnis spätestens bis zur kommissionellen Abschlussprüfung übermitteln. Da manchmal Korrekturen notwendig sind, ist es ratsam, uns die Unterlagen schon vorher zur Begutachtung zu schicken. Die genauen Fristen finden Sie auf unserer Webseite.

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Soll im Rasterzeugnis unter „Administrativen Aufgaben“ eine Stundenzahl angegeben werden?

Nein, diese Stunden sind nicht gesondert anzugeben.

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