Fragen zur theoretischen Fachausbildung

Welcher Zeitpunkt gilt als Eintritt in die theoretische Ausbildungseinrichtung?

Als Stichtag gilt das Datum des Aufnahmegesprächs.

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Wie lange dauert die gesamte theoretische Fachausbildung?

Das Grundmodul umfasst 220 Einheiten (ca. 165 Stunden) und dauert je nach Terminlegung rund 12 Monate. Das Aufbaumodul umfasst 120 Einheiten (ca. 95 Stunden) und dauert je nach Terminlegung zwischen 6 und 8 Monaten. Insgesamt ist bei der theoretischen Fachausbildung also mit einer Dauer von etwas mehr als 1,5 Jahren zu rechnen.

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Wie kann ich ein verpasstes Seminar nachholen?

Es besteht für alle Veranstaltungen des Lehrganges Teilnahmepflicht. Sie erhalten vor Beginn des Curriculums einen Seminarüberblick, damit Sie die Termine fix einplanen können. Bei triftigen Gründen (z.B. eine Erkrankung), können Sie das verpasste Seminar in der Regel in einem anderen Lehrgang nachholen. Wenden Sie sich an Frau Lichtscheidl, um eine individuelle Lösung zu finden.

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Kann ich mir andere Ausbildungen für die theoretische Fachausbildung anrechnen lassen?

Falls Sie andere Fort- und Weiterbildungen absolviert haben und diese auf Ihre Anrechnungsmöglichkeit für den theoretischen Teil der Fachausbildung überprüfen lassen möchten, bitten wir Sie, ein entsprechendes Ansuchen bereits vor Beginn der Ausbildung an Frau MMag. Drabek zu stellen.

Für die Anrechnung von Seminaren für die theoretische Fachausbildung müssen folgende (alle) Kriterien erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine postgraduelle Veranstaltung handeln.
  • Diese muss bei Ansuchen auf Anrechnung bereits positiv absolviert worden sein und darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
  • Die Veranstaltung muss der im Curriculum angebotenen Veranstaltung gleichwertig sein:
    • Inhaltlich gleichwertig (Theorie, Praxisbezug, Reflexion, Leistungsnachweis)
    • Zeitlich gleichwertig (d.h. der Umfang der Einheiten muss gleich sein)
    • Setting gleichwertig (Seminarform mit der Zielgruppe PsychologInnen)
    • Referent/in hinsichtlich Qualifikation gleichwertig
    • Es werden keine Kongresse, Enqueten, Fachtagungen, Vorträge angerechnet.
    • Wenn im Propädeutikum Ethik oder rechtliche Rahmenbedingungen absolviert wurde, kann dies angerechnet werden. Ebenso kann Erste Hilfe angerechnet werden, wenn sie im Rahmen des Propädeutikums absolviert wird (normaler Erste Hilfe Kurs vom Roten Kreuz kann nicht angerechnet werden).
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Kann ich zwischen Grund- und Aufbaumodul pausieren?

Ja, beachten Sie jedoch, dass Sie die gesamte Fachausbildung innerhalb von 5 Jahren ab der Aufnahme in der theoretischen Ausbildungseinrichtung beenden müssen.

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Darf die Ausbildung unterbrochen werden?

Ja, dies ist unter besonderen berücksichtigungswürdigen Gründen möglich. Diese finden Sie im Psychologengesetz 2013 § 8 Abs 3.

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Was geschieht in einer Karenz? Verlängert sich dadurch die Ausbildungszeit?

Gemäß § 8 Abs 3 PG 2013 stellen Zeiten eines Beschäftigungsverbots gemäß Mutterschutzgesetz und einer Karenz gemäß Mutterschutzgesetz während der Ausbildung berücksichtigungswürdige Gründe für eine mögliche Überschreitung der 5 jährigen Gesamtdauer der Ausbildung dar. In diesem Fall ist aber konkret nachzuweisen, wann Beschäftigungsverbot und Karenzzeit begonnen und geendet haben, damit die genaue Dauer nachvollziehbar wird. Kann ein konkreter Nachweis nicht erbracht werden bzw. ergibt der Nachweis, dass die 5-jährige Ausbildungsdauer inkl. der Zeit des Beschäftigungsverbots und der Karenz überschritten wurde, muss die Ausbildung neu begonnen werden.

Ein Antrag muss im Vorfeld nicht gestellt werden, es ist aber aus den oben genannten Gründen genau darauf zu achten, dass taggenau dokumentiert werden kann, warum und in welchem Umfang die Ausbildungszeit konkret überschritten wurde.

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Was muss ich über die schriftliche Wissensprüfung wissen?

Die schriftliche Wissensprüfung findet am Ende des Grundmoduls statt. Im Vorfeld bekommen Sie von uns einen Fragenkatalog, welcher aus 66 offenen Fragen besteht. Bei der Prüfung werden 20 Fragen aus dem Katalog abgefragt. Sie sollten Ihre Antworten in ganzen Sätzen formulieren und haben dafür ca. 2 Stunden Zeit. Der Fragenkatalog wird alle 3 Jahre neu zusammengestellt.

Als Bewertungen gibt es „Bestanden“ und „Nicht Bestanden“. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Mail bezüglich Ihrer Beurteilung. Wurde die schriftliche Wissensüberprüfung nicht bestanden, können Sie diese insgesamt 3 Mal wiederholen.

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Wo kann ich die AGB's finden?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) für den Lehrgang Klinische und/oder Gesundheitspsychologie finden Sie hier.


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Was passiert, wenn ich die 5-Jahre-Frist überschreite?

Wenn Sie Ihre Fachausbildung innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Aufnahmegesprächs nicht abgeschlossen haben, wird Ihre Ausbildung von unserer Seite offiziell beendet. Wenn Sie diese doch abschließen möchten, müssen Sie erneut bei uns aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Sie nochmal die für die Aufnahme erforderlichen Dokumente vorlegen müssen: eine aktuelle ärztliche Bestätigung und ein aktuelles psychologisches Eignungsgutachten. Nach einem erfolgreichen erneuten Aufnahmegespräch haben Sie wieder 5 Jahre, um Ihre Fachasbildung abzuschließen.

Sie müssen die theoretische Fachausbildung nicht nochmal bezahlen und absolvieren. Gemäß § 11 Abs 4 (2) des Psychologengesetzes 2013 können die bereits absolvierten theoretischen Inhalte angerechnet werden, vorausgesetzt es hat bis dahin keine gravierenden Veränderungen der gesetzlichen Grundlage gegeben.

Für die erneute Aufnahme in die theoretische Ausbildungeinrichtung und die Durchführung der Anrechnungen fällt eine administrative Gebühr an.

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