Fortbildung für PsychologInnen
Modul 4: Aussagepsychologie
Freie Plätze vorhanden
Mo 27.11.2023, 09:15–17:15
online
Nr. S-01-41-0006-10
8 Einheiten
€ 242,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 278,40 ohne BÖP-Mitgliedschaft
Ansprechperson
Sarah Polly
Ziel
Es geht um die psychologische Begutachtung der Aussagen von Zeugen, die angeben, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Die Begutachtung soll klären, ob die Zeugen das, was sie berichten, tatsächlich so erlebt haben. Das methodische Vorgehen bei der Klärung dieser Frage wird erläutert.
Ziel ist es, Verständnis zu vermitteln für:
- Grundlegende Konzepte der Glaubhaftigkeitsbegutachtung
- Das methodische Vorgehen
- Die Aussagekraft und die Beschränkungen der Methode
Inhalt
- Grundkonzept der Glaubhaftigkeitsbegutachtung
- Beurteilung der Aussagetüchtigkeit
- Beurteilung der Aussagequalität
- Beurteilung der Aussagevalidität (insbes. Suggestion)
- Aussagepsychologische Exploration
Inhalte werden noch adaptiert
Zielgruppen
- PsychologInnen
- Klinische PsychologInnen
ReferentInnen
- Dipl.-Psych. Anett Tamm
Feedback zum Seminar
Inhaltlich sehr gut!“
09/2021
Hinweis
Dieses Modul kann auch als Einzelseminar gebucht werden.
Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.
Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
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