Fortbildung für Psycholog:innen
Recht und Praxis zu psychologischen Gutachten - Fortbildung gem. 1. WaffV
Außerhalb des Buchungszeitraums. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Fr 05.04.2024, 09:00–17:00
Wien
Nr. S-01-45-0001-24
8 Einheiten
- € 232,- mit BÖP-Mitgliedschaft (inkl.USt)
- € 283,- ohne BÖP-Mitgliedschaft (inkl.USt)
- € 117,- Sonderpreis BÖP-Begutachtungsstelle (inkl.USt)
Ansprechperson
Tamara Akdil
Ziel
In diesem Seminar wird aus juristischer Sicht (Dr. Florian Schiffkorn, Richter am Bundesverwaltungsgericht) die Stellung des Privatgutachten im Verwaltungsverfahren erörtert: Vorteile und Nachteile eines Privatgutachtens, Stellung des Privatgutachtens im Verwaltungsverfahren, Fehlerquellen und Haftung. Weiters wird die Bedeutung des Psychologengesetzes im Verwaltungsverfahren dargestellt.
In einem theoretischen Teil werden zuerst gängige Waffen (GLOCK 17, AR 15, AK 47) vorgestellt und danach die Wirkung der Projektile im Körper anhand von Videos dargestellt.
Im zweiten Teil des Vortrages werden (mindestens) die GLOCK 17, sowie ein AR 15 für die TeilnehmerInnen bereit liegen, um diese unter Anleitung auseinander zu nehmen, bzw. zusammen zu setzen. Darüber hinaus wird die Simulation des Rückstoßes der GLOCK 17 bei der Schussabgabe präsentiert (Alexander Klug, Waffenexperte).
Lehrziele:
- Die gutachterliche Tätigkeit unter korrekten rechtlichen Bedingungen erstellen.
- Vorbildliche Verantwortung mit der WBK und einem möglichen Schusswaffengebrauch dastellen.
- Die gängigsten Waffen im Bereich Eigenschutz und Schießsport näher bringen.
Inhalt
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Psychologengesetz
- Untersuchungsmethodik
- Waffenkunde
Zielgruppen
- Psycholog:innen
Referent:innen
- Mag. Dr. Roland Bugram
- Mag. Dr. Florian Schiffkorn
- Alexander Klug
Seminarort
Seminarzentrum ÖAP Dietrichgasse 25, 3. Stock 1030 Wien
Hinweis
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in diesem Seminar verstörende Bilder gezeigt werden können.
Zielgruppe:
Insbesonders PsychologInnen, die die verpflichtende Fortbildung und Supervision nach der 1. WaffV besuchen.
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