Strukturelle Dissoziation und dissoziative Störungen: Diagnostik und Behandlung

Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson

Di 22.08.2017, 13:00–17:00

Wien
Nr. S-01-13-0013-1

5 Einheiten
€ 49,- mit BÖP-Mitgliedschaft
€ 69,- ohne BÖP-Mitgliedschaft

Ansprechperson
Tamara Akdil

Inhalt

Die strukturelle Dissoziationstheorie ist international die am meisten akzeptierte Theorie zur Entstehung von traumabedingten Störungen, wie PTBS, komplexe PTBS und komplexe dissoziative Störungen. Das hängt mit ihrer Begründung in Neurobiologie und -physiologie, Hirnforschung sowie klinisch-psychiatrischen und psychotherapeutischen Studien zusammen.

Folgende Fragen werden in diesem Vortrag von Frau Huber erläutert:

  • Was genau besagt die Theorie?
  • Was ist der Unterschied zwischen frühen und nach dem 5. Lebensjahr eintretenden Traumatisierungen?
  • Welche ICD-Diagnosen sind üblich und praktikabel, welche Entwicklungen lassen sich im DSM-V dazu erkennen und welche Diagnoseinstrumente haben sich bislang bewährt?
  • Wieso ist Trauma-Diagnostik stets Prozess-Diagnostik, konkretisiert und präzisiert sich also erst im Laufe der Behandlung, insbesondere was die Schweregrade der Dissoziationsphänomene angeht? · Und was hilft den PatientInnen?

Dabei werden vor allem die Gegenwartsorientierung, Symptomverbesserung und realistische Behandlungsziele eine Rolle spielen. Weitere Themen: Von der äußeren zur inneren Sicherheit; destruktive Bindungen und Täterintrojekte sowie Besonderheiten in der therapeutischen Beziehung bei früh- und schwersttraumatisierten Menschen.

Zielgruppen

  • PsychologInnen
  • Klinische PsychologInnen
  • Zielgruppe ohne Einschränkung auf PsychologInnen

ReferentInnen

  • Dipl.-Psych.in Michaela Huber

Seminarort

Seminarzentrum der ÖAP Seminarraum ÖAP 1 Dietrichgasse 25 / 3. Stock 1030 Wien

Hinweis

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Fachsektion Traumapsychologie des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) durchgeführt und gemäß Psychologengesetz 2013, BGBl l 182/2013 mit 5 Einheiten als Fortbildung angerechnet.


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