Webinar: Supervisionsveranstaltung gem. 1. WaffV

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Freie Plätze vorhanden

Do 26.06.2025, 16:00–19:00

online
Nr. S-01-45-0002-27

4 Einheiten

  • € 112,94 mit BÖP-Mitgliedschaft
  • € 140,- ohne BÖP-Mitgliedschaft
  • € 112,94 mit GNPÖ-Mitgliedschaft
  • € 0,- kostenlos für Mitglieder der Begutachtungsstelle (WAFF-DVO)

Ansprechperson
Tamara Akdil

Ziel

Nach dem tragischen Amoklauf in Graz und der damit zusammenhängenden Diskussion um die waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung bietet Ihnen die ÖAP die Möglichkeit einer zusätzlichen Supervision, im Rahmen der Sie alle für Sie wichtigen oder offenen Themen besprechen und reflektieren können.

Zielgruppen

  • PsychologInnen
  • Klinische PsychologInnen

ReferentInnen

  • Mag. Dr. Roland Bugram

Feedback zum Seminar

10/2019

Hinweis

Die Supervision wird mit 4 Einheiten nach der 1. WaffV angerechnet.

Zielgruppe:
Insbesonders Psychologinnen, die die verpflichtende Fortbildung und Supervision nach der 1 WaffV besuchen.

Diese Supervision wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.

Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.